Umwelt


Altlasten und altlastverdächtige Flächen, Gebäudeschadstoffe, Rückbau und Flächenrecycling, Ausgangszustandsbericht (AZB), Sofortmaßnahmen mit wassergefährdenden Stoffen




ALTLASTEN UND ALTLASTVERDÄCHTIGE FLÄCHEN






„Es ist nichts auszuschließen“

Einer unserer Tätig­keits­schwer­punkte ist die Erkundung und Sanierung von Schad­stoffen in den Medien Boden, Was­ser und Luft sowie in und an Ge­bäu­den.

Da wir uns bewusst sind, welche Konsequenzen unsere Un­ter­such­ungs­er­geb­nis­se im Hinblick auf eine Sa­nier­ungs­re­le­vanz haben können, spielt die Qualitätssicherung seit vie­len Jahren eine ent­schei­den­de Rolle.


Die fortlaufende Wei­ter­bil­dung unserer Mitarbeiter sowie die ständige Wartung und Kontrolle unseres Pro­be­nah­me­e­quip­ments sind die Grundlage für eine qua­li­täts­ge­sich­erte Pro­jekt­ab­wick­lung.


GEBÄUDESCHADSTOFFE






„Gesünder Wohnen und Arbeiten“

In der Vergangenheit wurden Stoffe, die heute allgemein als Schadstoffe bezeichnet werden, aufgrund ihrer Materialeigenschaften in großem Umfang bei der Errichtung von baulichen Anlagen eingesetzt. Im Laufe der Zeit wurden die gesundheitlichen Auswirkungen für die Nutzer deutlich. Zahlreiche Herstellungs- und Verwendungsverbote waren die Folge. Viele dieser Produkte sind jedoch in Bestandsgebäuden nach wie vor zu finden.

Als Schadstoffe werden Substanzen oder Stoffe bezeichnet, die den Menschen und die ihn umgebende Umwelt schädigen können. Typische Gebäudeschadstoffe sind das bekannte Asbest, die künstlichen Mineralfasern (KMF), polychlorierte Biphenyle (PCB), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), schwerflüchtige Schadstoffe wie Holzschutzmittel, sowie leichtflüchtige Schadstoffe, wie beispielsweise Formaldehyd, BTEX und, nach neustem Verständnis, auch biologische Gefahrstoffe, die u.a. aus dem Vorhandensein von Schimmelpilzen, Bakterien und auch Taubenkot resultieren können.

Unsere erfahrenen Schadstoffgutachter übernehmen von der Erstbewertung bis zur Sanierungsbetreuung alle Phasen einer erfolgreichen Schadstoffsanierung.


RÜCKBAU UND FLÄCHENRECYCLING




„Wir schaffen Platz für Neues“

Die städtebauliche Strategie hat nunmehr das Ziel, den zukünftigen Flächenbedarf möglichst durch die Nutzung von innerörtlichen, bereits erschlossenen Flächen zu decken. Neue Flächen im Außenbereich sollen geschont werden. Flächenrecycling und verstärkte Innenentwicklung sind in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie als Kernelemente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ausgewiesen. Die Stärkung der Innenentwicklung hat mit Inkrafttreten der Novelle des Baugesetzbuchs mittlerweile auch Eingang in das Bau- und Planungsrecht gefunden. Dort wird nun explizit geregelt, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig als Innenentwicklung erfolgen soll. Weiter werden die Planungsträger im BauGB verpflichtet, die Möglichkeiten zur Innenentwicklung zu ermitteln, bevor landwirtschaftliche oder als Wald genutzte Flächen umgewandelt werden.


Die Grundlage für ein sinnvolles Flächenrecycling bildet zunächst die genaue Analyse der historischen Entwicklung und der damit möglichen Beeinflussungen der relevanten Schutzgüter im Sinne einer Altlastbeurteilung. Der daraus durch unser erfahrenes Projektteam abgeleitete Untersuchungsumfang schließt nicht nur die Beurteilung der Böden und des Grundwassers ein, sondern auch die Erkundung und Bewertung der vorhandenen Bausubstanz. In diesem Untersuchungsstadium wird zudem grundsätzlich die Bebauungsfähigkeit der Flächen bewertet, sodass bereits in der Vorplanungsphase eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit des Projektes gegeben werden kann.


AUSGANGSZUSTANDSBERICHT (AZB)




„Vorsorge statt Nachsorge“

Nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) muss ein Ausgangszustandsbericht (AZB) im Genehmigungsverfahren sowohl für Neuanlagen als auch bei relevanten Änderungen an bestehenden Anlagen (§ 16 BImSchG) erstmalig mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Der AZB ist ein Instrumentarium, um Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch gefährliche Stoffe zu dokumentieren, bevor eine neue Anlage auf dem Grundstück errichtet wird bzw. eine gewerbliche Umnutzung stattfindet. Es werden nur diejenigen Stoffe im Boden und Grundwasser bestimmt, die in der neu zu errichtenden Anlage bzw. im Produktionsprozess verwendet, gelagert, produziert oder freigesetzt werden. Wenn nach der endgültigen Einstellung des Betriebs die Analysewerte eines oder mehrerer Stoffe von den im AZB dokumentierten Verschmutzungen abweichen, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, den Ausgangszustand wieder herzustellen, indem er Boden und Grundwasser reinigt.


Ein AZB ist zu erstellen für Anlagen, die unter die Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) fallen und in denen relevante gefährliche Stoffe verwendet, umgeschlagen, gelagert, erzeugt oder freigesetzt werden.

Einen Ausgangszustandsbericht vorlegen müssen:


Anlagen der Energiewirtschaft, Raffinerien, Kokereien, der Metallherstellung und –verarbeitung, der mineralölverarbeitenden Industrie, der chemischen Industrie, Abfallbehandlungsanlagen, Holz- und Papierindustrie, Schlachtanlagen, Nahrungsmittelindustrie und Anlagen der Intensivtierhaltung.

Als Grundlagen zur Erstellung eines AZB kann nach aktuellem Stand im Wesentlichen auf zwei Unterlagen zurückgegriffen werden. Auf Bundesebene wurde von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) in Zusammenarbeit mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser erstellt (LABO/LAWA Arbeitshilfe). Als Grundlage für die Erstellung eines AZB kann dieser Leitfaden herangezogen werden. Aufgrund entsprechender länderspezifischer Erlasse ist in einigen Bundesländern diese Arbeitshilfe verbindlich anzuwenden.

Wir unterstützen Sie und prüfen zunächst das Erfordernis eines Berichtes. Sollte ein AZB erforderlich sein, so werden wir diesen in Abstimmung mit Ihnen und der zuständigen Behörde erstellen. Des Weiteren sind wir Ihnen in der Phase des späteren Anlagenbetriebes behilflich und überwachen die Anlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben, sodass Sie eine größtmögliche Planungssicherheit haben.

 

SOFORTMASSNAHMEN BEI UNFÄLLEN MIT WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN





„Jede Minute zählt“

Unfälle und Leckagen führen oft innerhalb kürzester Zeit zu erheblichen Verunreinigungen der Umwelt und zu damit verbundenen Kosten für deren Beseitigung. Flüssige Kontaminanten wie z. B. Kraftstoffe können im Zuge von Regenfällen in Flüsse und Bäche verfrachtet werden und in den Untergrund versickern.

Die Behandlung dieser Schadensfälle stellt die Bearbeiter vor besondere Herausforderungen - einer weiteren Verbreitung des Schadens muss schnellstmöglich entgegengewirkt werden. Bereits im Stadium der unmittelbaren Sofortmaßnahmen durch die zuständigen Feuerwehren sollte das betreuende Ingenieurbüro in Abstimmung mit Verursacher und zuständiger fachtechnischer Behörde die weitere Vorgehensweise festlegen und entsprechende Maßnahmen unmittelbar einleiten.

Insbesondere sind bei Schäden im Bereich von Gewässern besondere Vorkehrungen zu treffen. Hierbei ist die schnelle Verfügbarkeit aller notwendigen Gerätschaften und Arbeitsmittel zur Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung.

Durch unser umfangreiches Sortiment an Geräten und Anlagen stehen alle notwendigen Materialien in der Regel sofort zur Verfügung.


Unser Leistungsspektrum im Überblick



  • Sanierungsuntersuchung, Entnahme von Boden-, Luft- und Grund­wasser­proben, Bau von Bo­den­luft­pe­geln
  • Erstellung von histor­ischen Nutz­ungs­re­cher­chen sowie von Un­ter­such­ungs­kon­zep­ten
  • Sanierungspläne nach § 13 BBodSchV
  • Umwelttechnische Gutachten gem. BBodSchV
  • Projektsteuerung und Ausschreibung
  • Fachbauüberwachung mit Qualifikation nach DGUV 101-004, BaustellV oder nach TRGS 519 und TRGS 521
  • Flächenrecycling und Gebäuderückbau
  • Bodenmanagement