Altlasten und altlastverdächtige Flächen, Gebäudeschadstoffe, Rückbau und Flächenrecycling, Ausgangszustandsbericht (AZB), Sofortmaßnahmen mit wassergefährdenden Stoffen
ALTLASTEN UND ALTLASTVERDÄCHTIGE FLÄCHEN
„Es ist nichts auszuschließen“
Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist die Erkundung und Sanierung von Schadstoffen in den Medien Boden, Wasser und Luft sowie in und an Gebäuden.
Da wir uns bewusst sind, welche Konsequenzen unsere Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf eine Sanierungsrelevanz haben können, spielt die Qualitätssicherung seit vielen Jahren eine entscheidende Rolle.
Die fortlaufende Weiterbildung unserer Mitarbeiter sowie die ständige Wartung und Kontrolle unseres Probenahmeequipments sind die Grundlage für eine qualitätsgesicherte Projektabwicklung.
GEBÄUDESCHADSTOFFE
In der Vergangenheit wurden Stoffe, die heute allgemein als Schadstoffe bezeichnet werden, aufgrund ihrer Materialeigenschaften in großem Umfang bei der Errichtung von baulichen Anlagen eingesetzt. Im Laufe der Zeit wurden die gesundheitlichen Auswirkungen für die Nutzer deutlich. Zahlreiche Herstellungs- und Verwendungsverbote waren die Folge. Viele dieser Produkte sind jedoch in Bestandsgebäuden nach wie vor zu finden.
Als Schadstoffe werden Substanzen oder Stoffe bezeichnet, die den Menschen und die ihn umgebende Umwelt schädigen können. Typische Gebäudeschadstoffe sind das bekannte Asbest, die künstlichen Mineralfasern (KMF), polychlorierte Biphenyle (PCB), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), schwerflüchtige Schadstoffe wie Holzschutzmittel, sowie leichtflüchtige Schadstoffe, wie beispielsweise Formaldehyd, BTEX und, nach neustem Verständnis, auch biologische Gefahrstoffe, die u.a. aus dem Vorhandensein von Schimmelpilzen, Bakterien und auch Taubenkot resultieren können.
Unsere erfahrenen Schadstoffgutachter übernehmen von der Erstbewertung bis zur Sanierungsbetreuung alle Phasen einer erfolgreichen Schadstoffsanierung.
RÜCKBAU UND FLÄCHENRECYCLING
„Wir schaffen Platz für Neues“
Die städtebauliche Strategie hat nunmehr das Ziel, den zukünftigen Flächenbedarf möglichst durch die Nutzung von innerörtlichen, bereits erschlossenen Flächen zu decken. Neue Flächen im Außenbereich sollen geschont werden. Flächenrecycling und verstärkte Innenentwicklung sind in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie als Kernelemente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ausgewiesen. Die Stärkung der Innenentwicklung hat mit Inkrafttreten der Novelle des Baugesetzbuchs mittlerweile auch Eingang in das Bau- und Planungsrecht gefunden. Dort wird nun explizit geregelt, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig als Innenentwicklung erfolgen soll. Weiter werden die Planungsträger im BauGB verpflichtet, die Möglichkeiten zur Innenentwicklung zu ermitteln, bevor landwirtschaftliche oder als Wald genutzte Flächen umgewandelt werden.
AUSGANGSZUSTANDSBERICHT (AZB)
„Vorsorge statt Nachsorge“
Nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) muss ein Ausgangszustandsbericht (AZB) im Genehmigungsverfahren sowohl für Neuanlagen als auch bei relevanten Änderungen an bestehenden Anlagen (§ 16 BImSchG) erstmalig mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Der AZB ist ein Instrumentarium, um Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch gefährliche Stoffe zu dokumentieren, bevor eine neue Anlage auf dem Grundstück errichtet wird bzw. eine gewerbliche Umnutzung stattfindet. Es werden nur diejenigen Stoffe im Boden und Grundwasser bestimmt, die in der neu zu errichtenden Anlage bzw. im Produktionsprozess verwendet, gelagert, produziert oder freigesetzt werden. Wenn nach der endgültigen Einstellung des Betriebs die Analysewerte eines oder mehrerer Stoffe von den im AZB dokumentierten Verschmutzungen abweichen, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, den Ausgangszustand wieder herzustellen, indem er Boden und Grundwasser reinigt.
Anlagen der Energiewirtschaft, Raffinerien, Kokereien, der Metallherstellung und –verarbeitung, der mineralölverarbeitenden Industrie, der chemischen Industrie, Abfallbehandlungsanlagen, Holz- und Papierindustrie, Schlachtanlagen, Nahrungsmittelindustrie und Anlagen der Intensivtierhaltung.
SOFORTMASSNAHMEN BEI UNFÄLLEN MIT WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN
„Jede Minute zählt“
Unfälle und Leckagen führen oft innerhalb kürzester Zeit zu erheblichen Verunreinigungen der Umwelt und zu damit verbundenen Kosten für deren Beseitigung. Flüssige Kontaminanten wie z. B. Kraftstoffe können im Zuge von Regenfällen in Flüsse und Bäche verfrachtet werden und in den Untergrund versickern.
Durch unser umfangreiches Sortiment an Geräten und Anlagen stehen alle notwendigen Materialien in der Regel sofort zur Verfügung.